Tag: 10. Januar 2017

  • Aus „Landjugend Asendorf“ soll „Landjugend Asendorf e.V.“ werden

    Bisher sind wir nicht im Vereinsregister eingetragen und somit ein „nicht rechtsfähiger Verein“.  Das hat zur Folge: Beim nicht eingetragenen Verein haftet der Verein mit dem vorhandenen Vereinsvermögen. Mitglieder können ausnahmsweise selbst haften, wenn ein besonderer Verpflichtungsgrund vorliegt, z.B. eigenes Verschulden bei Vertragsverhandlungen oder eine unerlaubte Handlung gegeben sind. Der Vorstand haftet beim nicht eingetragenen…