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Archive for September 7th, 2021

Neustart beim Discofox

07 Sep

Hallo liebe Discofox-Tänzer*innen!

Am heutigen Tage können wir verkünden, dass ab 16.9. 2021 um 19.30 Uhr auf Steimkes Saal wieder Discofox getanzt werden kann. Dies ist eine gute Nachricht.

Wir müssen allerdings einige Vorgaben beachten. So gilt z.B. eine eingeschränkte 3G-Regel, die im nachstehend aufgeführten Hygienekonzept erläutert ist.

Alle Vorgaben sind hier aufgeführt:

  1. Aus Rücksicht auf Risikopatienten und den besonders gefährdeten Personenkreis unter unseren Tanzpaaren dürfen nur geimpfte oder genesene Mitglieder (siehe 2.) zum Tanzsport erscheinen. Es gilt eine eingeschränkte 3G-Regel – wie unter Punkt 3.+4. erläutert.
  2. Beim Betreten der Lokalität ist der Impfnachweis oder der Nachweis über die Genesung unaufgefordert der Gruppenleitung vorzulegen.
  3. Im Ausnahmefall, z.B. wenn die Impfung innerhalb der voran gegangenen 14 Tage erfolgte und somit noch kein vollständiger Schutz aufgebaut ist, kann eine Bescheinigung über das negative Ergebnis eines PCR- oder PoC-Antigen-Schnelltest zugelassen werden, sofern dieser unmittelbar, maximal 2 Stunden vor der Veranstaltung von einem zugelassenen Testzentrum (Bürgertest) oder von beauftragten Dritten (z.B. Apotheken, Ärzte) durchgeführt und eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt wurde.
  4. Ein z.B. 12 Stunden alter Test ist zum Schutz der unter 1. genannten Personen nicht ausreichend.
  5. Weiterhin dürfen Mitglieder, die Erkältungs- und / oder Grippesymptome haben oder in den letzten 14 Tagen Kontakt zu Covid-19- positiv getesteten Personen hatten, nicht anwesend sein.
  6. Das Gasthaus Steimke ist ausnahmslos durch den Wintergarten (von der Hofseite aus) zu betreten.
  7. Vor Ort ist das Einchecken der Anwesenden mittels der Luca-App vorzunehmen. Der Luca-QR-Code befindet sich am Eingang zum Wintergarten.
  8. Als Maske im Sinne dieses Hygienekonzeptes gilt eine OP-Maske oder FFP2-Maske, die als Mund-Nasen-Bedeckung getragen wird.
  9. Eine Händedesinfektion ist beim Eintreten ins Lokal vorzunehmen. Der Desinfektionsspender befindet sich im Eingang zum Wintergarten.
  10. Beim Betreten und Verlassen des Lokales und des Tanzsaales ist eine Maske zu tragen. Diese darf am Platz und beim Tanzen abgelegt werden.
  11. Das Betreten und Verlassen des Tanzsaales findet im Einbahnsystem gemäß der Vorgaben vor Ort statt.
  12. Die Abstandsregeln von 1,5 Meter sind einzuhalten.
  13. Die Kleidung ist – falls erforderlich – am Sitzplatz zu wechseln und abzulegen.
  14. Auf der Tanzfläche sollen Tanzpaare die entsprechenden Abstände einhalten.
  15. Beim Toilettengang ist die Maske zu tragen und die Abstandsregeln sind einzuhalten. Nach dem Toilettengang sind die Hände 30 Sekunden zu waschen.
  16. Mindestens während der Tanzpausen, jedoch alle 10 Minuten, ist eine ausreichende Stoßlüftung durchzuführen.
  17. Zuschauer, die nicht der Tanzgruppe angehören, sind nicht erlaubt.
  18. Den Anweisungen des Trainerpaares ist unbedingt Folge zu leisten.
  19. Falls die niedersächsische Corona-Verordnung sich verändert, kann das Auswirkungen auf dieses Hygienekonzept haben.

Diese Vorgaben sind von jedem Tänzer*in zu beachten und einzuhalten. Nur so können wir weiterhin bei Steimkes tanzen.

Wir freuen uns auf Euch!

Der Vorstand

Hier nachlesen: Die Niedersächsische Corona-Verodnung in kompakter Form – Stand 6.9.2021

Hier nachlesen: Regelungen für den Sport nach der Corona-Verordnung

 
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