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Jahreshauptversammlung am 25.3. 2022 um 19.30 Uhr im Gasthaus Steimke in Graue

25 Feb

Bis zum Termin sind weitere Lockerungen zu erwarten. Dies hat uns veranlasst, unsere Jahreshauptversammlung rechtzeitig durchzuführen, damit das Geschäftsjahr 2021 abgeschlossen werden kann.

Die Einladung zur Versammlung findet Ihr hier:

Das Protokoll der letzten Versammlung ist hier nachzulesen.

 
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Verschiebung der Jahreshauptversammlung 2022

18 Jan

Unsere turnusgemäß am 2. Freitag im Februar eines jeden Jahres stattfindende Jahreshauptversammlung wird verschoben und erst dann stattfinden, wenn wieder Versammlungen mit persönlicher Anwesenheit erlaubt und geboten sind.

 
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Grüße vom Vorstand

24 Dez

Liebe Mitglieder der Landjugend Asendorf e.V.,

liebe Discofox-Tänzer*innen,

liebe Rock ‘n’ Roller*innen !

Das Jahr 2021 neigt sich dem Ende und wir schauen wieder auf ein Jahr zurück, in dem sich die Corona-Krise zur noch größeren globalen Herausforderung entwickelt hat. Neben dem privaten und beruflichen Umfeld wurde auch unser Vereinsleben ziemlich durcheinandergebracht. Nur kurzfristig konnten wir den Tanzbetrieb anbieten, bevor wir ihn Ende Nov. 2021 wieder einstellen mussten. Das haben wir uns alle anders vorgestellt, aber es war dennoch richtig und konsequent.

Unser Verein hat die letzten Monate dennoch insgesamt gut überstanden. Die Mitgliederzahlen haben sich zwar durch diverse Austritte von “Altmitgliedern” verändert, erfreulicherweise konnten wir jedoch auch ein paar Neueintritte verzeichnen. Die finanzielle Situation ist unverändert gut. Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern und Unterstützern herzlich für die Solidarität und die Treue zur Landjugend Asendorf e.V.

Die Wellen der Pandemie sind zwar noch nicht vorbei – und wir wissen nicht, welches die letzte Welle sein wird. Auf jeden Fall müssen wir in Betracht ziehen, dass unsere Jahreshauptversammlung, die immer am 2. Freitag im Februar des Jahres stattgefunden hat, in anderer Form und/oder zum anderen Termin stattfindet. Hinweise werden jeweils auf unserer Homepage   https://www.laju-asendorf.de  veröffentlicht.

Wir wünschen Euch Allen trotz der bestehenden Widrigkeiten eine schöne Weihnacht, beste Gesundheit für das Jahr 2022 und eine baldige Rückkehr in den regelmäßigen Tanzsport.

Euer Vorstand

Fredi Rajes, Stephanie Mahlstädt, Björn Holthus, Brigitte Rajes

 
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Tanzbetrieb wird wieder ausgesetzt!

22 Nov

Die Inzidenzen steigen und steigen. – Virologen warnen und bitten, Kontakte einzuschränken. Können wir es uns da noch erlauben, mit den Tanzveranstaltungen fortzufahren? – Oder sollten wir jetzt aus Vernunftgründen unseren Betrieb zurückfahren, damit wir nach dem Abklingen der Pandemie wieder mit allen Paaren starten können?

Diese Frage haben wir uns auch im Vorstand der Landjugend gestellt und dann entschieden, dass wir den Tanzbetrieb b.a.w. aussetzen.

Dem Vorstand wird das Risiko, dass Teilnehmer sich gegenseitig infizieren, ohne es evtl. selbst zu merken, und dies dann weitertragen, mittlerweile zu groß. Auch unter uns Tänzer*innen könnte eine Infektion auf diesem Wege bei gleichzeitig geschwächtem Immunsystem zu schlimmen Folgen führen. Die Politik streut uns m.E. Sand in die Augen, wenn sie propagiert, dass die 2 G-Regel ausreichend sei. Fast jeder Virologe äußert sich dahin gehend, dass schärfere Maßnahmen kommen müssen und alle nicht unbedingt erforderlichen Kontakte vermieden werden, wenn die Pandemie überwunden werden soll. Wir schlittern ansonsten von der derzeitigen Welle in die nächste Welle.

Wir finden es schade, dass diese Entscheidung getroffen werden muss, sehen aber aus Vernunftgründen in dieser Phase der Pandemie keinen anderen Weg. Mit dieser Entscheidung ist natürlich auch eine Absage der geplanten Weihnachtsfeier verbunden.

Bleibt alle gesund und verlebt trotzdem eine schöne Vorweihnachtszeit – das wünscht der Vorstand !

 
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Neustart beim Rock n Roll mit 2G-Regel

06 Okt

Der Neustart bei der Rock n Roll – Gruppe erfolgt am 18.10.2021 um 19:30 Uhr bei Heimbucher.

Zu beachten ist, dass im Lokal Heimbucher in Scholen die 2 G – Regel gilt. Zutritt haben also nur geimpfte und genesene Vereinsmitglieder. Die Überprüfung und die Veranwortung gegenüber dem Betriebsinhaber obliegt der Gruppenleitung. Deshalb: Kein Eintritt ohne Impfnachweis! Mitglieder, die Erkältungs- und / oder Grippesymptome haben oder in den letzten 14 Tagen Kontakt zu Covid-19- positiv getesteten Personen hatten, dürfen nicht anwesend sein.

Ansonsten gilt das für Discofox veröffentlichte Hygienekonzept sinngemäß.

Der Vorstand

Landjugend Asendorf e.V.

 
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Neustart beim Discofox

07 Sep

Hallo liebe Discofox-Tänzer*innen!

Am heutigen Tage können wir verkünden, dass ab 16.9. 2021 um 19.30 Uhr auf Steimkes Saal wieder Discofox getanzt werden kann. Dies ist eine gute Nachricht.

Wir müssen allerdings einige Vorgaben beachten. So gilt z.B. eine eingeschränkte 3G-Regel, die im nachstehend aufgeführten Hygienekonzept erläutert ist.

Alle Vorgaben sind hier aufgeführt:

  1. Aus Rücksicht auf Risikopatienten und den besonders gefährdeten Personenkreis unter unseren Tanzpaaren dürfen nur geimpfte oder genesene Mitglieder (siehe 2.) zum Tanzsport erscheinen. Es gilt eine eingeschränkte 3G-Regel – wie unter Punkt 3.+4. erläutert.
  2. Beim Betreten der Lokalität ist der Impfnachweis oder der Nachweis über die Genesung unaufgefordert der Gruppenleitung vorzulegen.
  3. Im Ausnahmefall, z.B. wenn die Impfung innerhalb der voran gegangenen 14 Tage erfolgte und somit noch kein vollständiger Schutz aufgebaut ist, kann eine Bescheinigung über das negative Ergebnis eines PCR- oder PoC-Antigen-Schnelltest zugelassen werden, sofern dieser unmittelbar, maximal 2 Stunden vor der Veranstaltung von einem zugelassenen Testzentrum (Bürgertest) oder von beauftragten Dritten (z.B. Apotheken, Ärzte) durchgeführt und eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt wurde.
  4. Ein z.B. 12 Stunden alter Test ist zum Schutz der unter 1. genannten Personen nicht ausreichend.
  5. Weiterhin dürfen Mitglieder, die Erkältungs- und / oder Grippesymptome haben oder in den letzten 14 Tagen Kontakt zu Covid-19- positiv getesteten Personen hatten, nicht anwesend sein.
  6. Das Gasthaus Steimke ist ausnahmslos durch den Wintergarten (von der Hofseite aus) zu betreten.
  7. Vor Ort ist das Einchecken der Anwesenden mittels der Luca-App vorzunehmen. Der Luca-QR-Code befindet sich am Eingang zum Wintergarten.
  8. Als Maske im Sinne dieses Hygienekonzeptes gilt eine OP-Maske oder FFP2-Maske, die als Mund-Nasen-Bedeckung getragen wird.
  9. Eine Händedesinfektion ist beim Eintreten ins Lokal vorzunehmen. Der Desinfektionsspender befindet sich im Eingang zum Wintergarten.
  10. Beim Betreten und Verlassen des Lokales und des Tanzsaales ist eine Maske zu tragen. Diese darf am Platz und beim Tanzen abgelegt werden.
  11. Das Betreten und Verlassen des Tanzsaales findet im Einbahnsystem gemäß der Vorgaben vor Ort statt.
  12. Die Abstandsregeln von 1,5 Meter sind einzuhalten.
  13. Die Kleidung ist – falls erforderlich – am Sitzplatz zu wechseln und abzulegen.
  14. Auf der Tanzfläche sollen Tanzpaare die entsprechenden Abstände einhalten.
  15. Beim Toilettengang ist die Maske zu tragen und die Abstandsregeln sind einzuhalten. Nach dem Toilettengang sind die Hände 30 Sekunden zu waschen.
  16. Mindestens während der Tanzpausen, jedoch alle 10 Minuten, ist eine ausreichende Stoßlüftung durchzuführen.
  17. Zuschauer, die nicht der Tanzgruppe angehören, sind nicht erlaubt.
  18. Den Anweisungen des Trainerpaares ist unbedingt Folge zu leisten.
  19. Falls die niedersächsische Corona-Verordnung sich verändert, kann das Auswirkungen auf dieses Hygienekonzept haben.

Diese Vorgaben sind von jedem Tänzer*in zu beachten und einzuhalten. Nur so können wir weiterhin bei Steimkes tanzen.

Wir freuen uns auf Euch!

Der Vorstand

Hier nachlesen: Die Niedersächsische Corona-Verodnung in kompakter Form – Stand 6.9.2021

Hier nachlesen: Regelungen für den Sport nach der Corona-Verordnung

 
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Protokoll der Jahreshauptversammlung

23 Aug

Hier ist das Protokoll der Jahreshauptversammlung nachzulesen:

 
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Jahreshauptversammlung 13.8. 2021

04 Jul

Pandemie bedingt holen wir im Aug. 2021 die Jahreshauptversammlung nach, um das Geschäftsjahr 2020 abzuschließen. Ein Muster der Einladung findet ihr hier:

 
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Corona-Spezial

24 Jun

Angesichts der erfreulichen Entwicklung sinkender Inzidenzwerte, können wir uns freuen, dass wir in der Landjugend wieder Angebote durchführen können. Aber, wir müssen trotzdem abwägen, welche der rechtlich zulässigen Spielräume wir nutzen und an welchen Stellen wir uns dazu entscheiden, zum Schutz der Mitglieder und der weiteren Kontaktpersonen oder wegen zu großer Hürden beim erforderlichen Hygienekonzept auf gegebene Möglichkeiten zu verzichten.

Bei unseren Überlegungen müssen wir folgende Dinge unbedingt beachten:
Hygienekonzept
Für jedes Angebot, das wir durchführen, müssen wir ein Hygienekonzept erstellen.
Kontaktnachverfolgung
Bei jedem Treffen muss eine Anwesenheitsliste geführt werden, aus der hervorgeht, wer zu welchen Zeiten an dem Angebot teilgenommen hat. Diese Liste muss 21 Tage gespeichert und spätestens nach einem Monat gelöscht werden.
Coronatest
Die Verordnung sieht an einigen Stellen weiterhin die Verpflichtung vor, einen negativen Coronatest vorzulegen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Dies ersetzt aber keinesfalls andere Hygieneschutzmaßnahmen.

Bis Ende Juni 2021 werden wir die Entwicklung weiter beobachten und danach entscheiden, ob und in welcher Form unsere Angebote (Rock n Roll, Discofox) wieder aufgenommen werden können. Die größte Hürde für die Aufnahme des Tanzbetriebes stellt natürlich das erforderliche Hygienekonzept dar. Dabei sind wir auf die Mithilfe und Unterstützung des entsprechenden Gastwirtes angewiesen.

Relativ unproblematisch sollte jedoch bei den derzeitigen Inzidenzwerten unsere Jahreshauptversammlung nachgeholt werden können. Vorbereitungen dazu werden wir in den nächsten Wochen publizieren.

Bis später – bleibt gesund und munter

Der Vorstand

 
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-Unsere Mitgliederversammlung -Informationen zum Coronavirus

25 Jan

Das Coronavirus stellt unser gesellschaftliches Miteinander derzeit sehr auf die Probe.
Wie alle hoffen wir, dass sich die Situation schnellstmöglich entspannt und dazu möchten auch wir weiterhin unseren Beitrag leisten. Mit diesem Schreiben informieren wir dich über die aktuelle Situation bei uns im Verein.
Unsere turnusgemäß am 2. Freitag im Februar eines jeden Jahres stattfindende Jahreshauptversammlung wird verschoben und erst dann stattfinden, wenn wieder Versammlungen mit persönlicher Anwesenheit erlaubt und geboten sind.
Die Niedersächsische Landjugend war zwar bereit, uns für die Versammlung einen kostenfreien Zugang zum dort vorhandenen Zoom-Portal zu ermöglichen, aber unsere in der Fläche unzureichend vorhandene Internetanbindung lässt derzeit noch nicht die Teilnahme aller Mitglieder zu. Weiterhin müssen bei einer virtuellen Versammlung alle in der Versammlung gefassten Beschlüsse auch rechtswirksam und DSGVO konform gefasst worden sein. Allein diese aufgeführten Punkte sind von besonderer Bedeutung, wenn gefasste Beschlüsse ins Vereinsregister eingetragen werden müssen.
Damit wir uns nicht der Gefahr aussetzen, eine durchgeführte Jahreshauptversammlung auf Grund nicht rechtswirksam gefasster Beschlüsse wiederholen zu müssen, verschieben wir die Versammlung lieber auf einen späteren Zeitpunkt. Diese Verschiebung hat keine negativen Auswirkungen auf unseren Verein, zumal die Satzung nur eine Mitgliederversammlung im Jahr vorschreibt und ein gewählter Vorstand bis zur Neuwahl im Amt bleibt.
Außerdem erfolgte bereits eine Kassenprüfung unter Corona-Bedingungen, die als Ergebnis die Entlastung des Vorstandes vorschlägt. Da sich daraus auch kein Erfordernis zu einer Veränderung des Mitgliedsbeitrages ergibt, wird der bisherige Jahresbeitrag von 17,–€ zum 1.4.21 eingezogen.
Wir wünschen Euch Allen trotz der bestehenden Widrigkeiten alles Gute für die Zukunft, bleibt gesund und bleibt der Landjugend Asendorf e.V. erhalten, damit zu gegebener Zeit alle Aktivitäten wieder anlaufen können.
Der Vorstand

-Fredi Rajes- -Stefanie Mahlstädt- -Björn Holthus- -Brigitte Rajes-

 
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