Mit Datum vom 10.4. 2017 ist die Landjugend Asendorf ein eingetragener Verein. Der nächste Schritt ist die Beantragung der Gemeinnützigkeit. Die Daten der Eintragung finden Sie hier:
Archive for the ‘Allgemein’ Category
Discofox-Gruppe und Swingolf
Am 10. 9. 2017 starten wir perfekt in den Tag:
Ein großes Schlemmer-Frühstücksbüfett mit vielen frischen Milchprodukten, die zu Spezialitäten verwandelt werden, erwartet uns im Golf- und Gartencafe in Iserloy von 10 bis 12.30 Uhr. Anschließend ist swingolfen angesagt.
Die Plätze für das Frühstücksbüfett sind begrenzt – wer noch teilnehmen möchte, melde sich bitte umgehend bei Brigitte Rajes, tel: 04252 764 oder per mail an brigitte.rajes[at]ewetel.net
Hier sind wir dann:
Einstimmiges Votum für: Landjugend Asendorf e.V.
Eine gut besuchte Jahreshaupt- und Gründungsversammlung hat einstimmig beschlossen, die Landjugend Ortsgruppe Asendorf in “Landjugend Asendorf e.V.” umzubenennen. Der Satzungsentwurf wurde ebenfalls einstimmig angenommen. Die Rechtsfähigkeit erlangt der Verein mit der Eintragung ins Vereinsregister. Die Vorbereitungen dazu laufen bereits.
Das Protokoll der Gründungsversammlung werden wir in Kürze hier veröffentlichen. Die Satzung finden Sie derzeit noch im unteren Bericht.
Aus “Landjugend Asendorf” soll “Landjugend Asendorf e.V.” werden
Bisher sind wir nicht im Vereinsregister eingetragen und somit ein „nicht rechtsfähiger Verein“. Das hat zur Folge:
Beim nicht eingetragenen Verein haftet der Verein mit dem vorhandenen Vereinsvermögen. Mitglieder können ausnahmsweise selbst haften, wenn ein besonderer Verpflichtungsgrund vorliegt, z.B. eigenes Verschulden bei Vertragsverhandlungen oder eine unerlaubte Handlung gegeben sind. Der Vorstand haftet beim nicht eingetragenen Verein persönlich.
Mit Eintragung des Vereins in das Vereinsregister werden wir zum e.V. – dann gilt:
Der eingetragene Verein haftet als juristische Person für Vereinsschulden. Mitglieder
haften in keinem Fall persönlich. Der Vorstand des e.V. (eingetragener Verein) haftet nicht persönlich.
Mit der Umwandlung des Vereins soll auch die Gemeinnützigkeit des Vereins angestrebt werden, die dann allerdings erst ab 1.1.2018 rechtswirksam werden kann.
Das Prozedere der Umwandlung unseres Vereins soll auf der kommenden Generalversammlung am 3.3. 2017 beschlossen werden.
Die hierfür erforderliche neue Satzung wurde zwischenzeitlich erarbeitet und vom Finanzamt Syke geprüft. Wir haben den Entwurf der neuen Satzung hier bereits online gestellt, damit alle Mitglieder frühzeitig erfahren, worüber in der Generalversammlung am 3.3.2017 abgestimmt werden soll.
Ansprechpartner bezüglich dieser Vereinsumwandlung ist das Vorstandsmitglied Fredi Rajes – erreichbar unter fredi.rajes[at]web.de
Termin für Generalversammlung
Die Generalversammlung wird am 3. März 2017 im Gasthaus Uhlhorn, in Asendorf stattfinden. Einladungen folgen noch.
Den Termin jedoch bereits jetzt vormerken, damit ihr auf Grund der anstehenden Vereinsumwandlung (siehe Bericht auf dieser Seite) anwesend sein könnt.